Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Döbert GmbH, Hauptstraße 30, 74869 Schwarzach
- Stand Januar 2014 -
I. Geltung dieser AGB
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche - auch zukünftige - Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden.
2. Die AGB werden spätestens durch die Auftragserteilung oder die Annahme der Lieferung durch unseren Kunden anerkannt.
3. Abweichenden Bedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch die Ausführung der Lieferung gilt nicht als Anerkennung fremder Bedingungen.
4. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bezüglich der unwirksamen Vereinbarungen verpflichten sich die Parteien zu einer Regelung, die dem Gewollten am ehesten entspricht.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme.
2. Der Vertrag wird erst mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung oder aber mit Auslieferung der Ware wirksam. Alle durch Vertreter getroffenen Vereinbarungen sind ebenso wie sämtliche mündliche und telefonische Abmachungen erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits rechtsverbindlich.
3. Unser Kunde ist an seinen Auftrag bis zum Eingang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, höchstens jedoch zwei Monate lang gebunden.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise sind - sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt - Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Es gelten unsere jeweils am Tage der Auslieferung gültigen Listenpreise, es sei denn, es handelt sich bei dem Kunden nicht um einen Kaufmann, dann gilt der Listenpreis am Tage der Auslieferung nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
3. Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung keine abweichenden Bedingungen ausgewiesen sind. Etwaig vereinbarte Skonti werden nur anerkannt, wenn ältere Rechnungen ausgeglichen sind. Exportgeschäfte und Aufträge von Neukunden werden nur per Vorauskasse abgewickelt.
4. Bei allen Zahlungsrückständen des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Wir sind in diesen Fällen zusätzlich berechtigt, gewährte Preisvorteile wie Rabatte etc. aufzuheben und Lieferungen an den Kunden – auch aufgrund anderer Aufträge – bis zur Begleichung des Rückstands zurückzuhalten.
5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt in jedem Falle vorbehalten.
6. Der Kunde kann im Übrigen nur mit anerkannten oder rechtskräftig titulierten Gegenforderungen aufrechnen.
7. Kaufleute sind weder zu einer Leistungsverweigerung noch zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen berechtigt. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, können generell nicht geltend gemacht werden.
IV. Lieferfristen
1. Von uns genannte Lieferfristen sind stets unverbindlich, wenn deren Verbindlichkeit nicht explizit schriftlich vereinbart wurde. Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten.
2. Sind wir den vereinbarten Lieferverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen, so ist uns vom Kunden durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu gewähren. Bei einer Lieferfristverzögerung wegen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen verlängert sich unsere Lieferfrist um längstens 8 Wochen.
3. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere auf Schadensersatz – sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde ist nicht Kaufmann und weist nach, dass die Verzögerung oder Nichtbelieferung auf grobem Verschulden unsererseits beruht.
V. Lieferung und Abnahme
1. Die Lieferung erfolgt ab Schwarzach auf Kosten unseres Kunden. Der Versand wird von uns nach freiem Ermessen ohne Verbindlichkeit für die günstigste Versandart vorgenommen. Die Kosten für vergebliche Anlieferungsversuche trägt der Kunde.
2. Die Außenverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
3. Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit deren Übernahme länger als 14 Tage im Rückstand, so sind wir berechtigt, nach ergebnislosem Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Letzterenfalls sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30 % des Vetragspreises als Entschädigung zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Verlangen wir einen pauschalierten Entschädigungsbetrag, bedarf es keines weitergehenden Schadensnachweises.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die von uns gelieferten Waren in unserem Eigentum.
2. Unsere Kunden sind nicht berechtigt, die von uns gelieferten Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen; er ist jedoch berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern.
3. Veräußert unser Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er seine Forderung aus der Weiterveräußerung schon jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Betrag unserer noch offenen Forderungen entspricht.
4. Für den Fall einer gestatteten Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ermächtigen wir unseren Kunden widerruflich zur Einziehung der Forderungen. Von der eigenen Einziehungsbefugnis werden wir keinen Gebrauch machen, solange unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat uns unser Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir werden hiermit ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Kunden auch selbst anzuzeigen.
5. Von Eingriffen von Gläubigern des Kunden, insbesondere von Pfändungen der gelieferten Ware, hat uns unser Kunde sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen.
6. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, gestattet uns der Kunde, die Räume, in denen sich die Vertragsware befindet, ggf. auch durch Beauftragte zur Prüfung des Zustandes der Ware zu betreten.
7. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sonstigen aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen oder dasjenige von persönlich haftenden Gesellschaftern des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig.
8. Wird bei Fälligkeit die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Besitzrecht unseres Kunden an der Ware und wir sind berechtigt, sofort die Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen. Wir dürfen in diesem Falle ohne Ankündigung die Ware aus dem Gewahrsam des Kunden wegnehmen. Hiermit und mit der anschließenden Verwertung der Ware verbundenen Kosten gehen zu Lasten unseres Kunden.
VII. Rücktritt vom Vertrag
Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
1. Umstände bekannt werden, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen wird (insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellungen, Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Geschäftsauflösung etc.);
2. in dem Verkaufsgeschäft des Kunden maßgebliche Veränderungen, insbesondere ein Inhaberwechsel oder vergleichbares stattfindet;
3. uns die Erfüllung der Lieferverpflichtung infolge der Nichtbelieferung durch Dritte unmöglich ist;
4. höhere Gewalt oder unverschuldete Betriebsstörungen jeder Art die Erfüllung verhindern, erheblich erschweren oder um mehr als 5 % verteuern und/oder
5. der Kunde den Bestimmungen dieser AGB über den Eigentumsvorbehalt nicht nachkommt.
VIII. Mängelrügen und Gewährleistung
1. Unsere Kunden sind verpflichtet, von uns gelieferte Waren unverzüglich auf etwaige Mängel zu prüfen. Beanstandungen jeder Art müssen nach Empfang der Ware unverzüglich schriftlich bei uns erhoben werden.
2. Etwaige Verpackungs- bzw. Versandschäden sind auch dem Transporteur gegenüber sofort bei der Ablieferung zu rügen, ansonsten sind etwaige Mängelrügen ausgeschlossen.
3. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen berechtigen Kaufleute nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen.
4. Wir übernehmen die Gewähr für die Verwendung nach dem jeweiligen Stand der Technik geeigneter Materialien und deren fachmännischer Verarbeitung. Eine darüber hinausgehende Gewähr ist ausgeschlossen, insbesondere hinsichtlich geringfügiger handelsüblicher Abweichungen in Abmessung, Farbe, Qualität und sonstiger Ausführungsmerkmalen.
5. Bei Sonderverkaufswaren sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, wenn der Kunde Kaufmann ist.
6. Die Eignung der bestellten Ware für den von unserem Kunden bzw. dem Endkunden vorgesehenen Verwendungszweck hat unser Kunde stets selbst zu überprüfen.
7. Vielfach werden von uns Naturprodukte verarbeitet. Bei diesen gelten vor allem aufgrund der aggressiven Schweißabsonderungen der Pferde und den vielfältigen Belastungs- und Wettereinflüssen, denen die Produkte ausgesetzt sind, besondere Sorgfaltspflichten. Gewährleistungsansprüche aufgrund mangelnder oder falscher Pflege sowie bei entsprechender Überbeanspruchung sind ausgeschlossen.
8. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur der mangelhaften Ware oder des mangelhaften Warenteils bzw. auf die Nachbesserung mangelhafter Reparaturarbeiten sowie – nach unserer Wahl – auf die Reparatur oder den Ersatz mangelhafter Teile an unserem Sitz in Schwarzach.
9. Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag, Schadens- oder Aufwendungsersatz gem. § 437 Ziff. 3 BGB oder Minderung bestehen nicht, es sei denn, dass wir nachgewiesenermaßen nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben.
10. Für Waren fremder Hersteller geben wir die von diesen eingeräumte Garantie an unsere Kunden weiter. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich bei solchen Teilen auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Hersteller zustehen.
11. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und ein auftretender Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung oder sonstigen Einflüssen Dritter steht. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn unser Kunde oder sein Abnehmer unsere Vorgaben über die Behandlung der Ware nicht befolgt sowie wenn die Mängel auf natürliche Abnutzung oder Überbeanspruchung zurückzuführen sind.
12. Wir können die Erfüllung berechtigter Gewährleistungsansprüche davon abhängig machen, dass unser Kunde den vereinbarten Vertragspreis zuvor in voller Höhe bezahlt. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Nichtkaufmann, kann allerdings höchstens eine Vorleistung in Höhe von 75 % des vereinbarten Preises verlangt werden.
13. Unberührt bleiben Ansprüche Dritter, die aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren.
IX. Haftung und Verjährung
1. Gegenüber Kaufleuten ist unsere Haftung auch bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unserer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Kaufmann, haften wir nur für vorsätzliches Verschulden und dasjenige unserer leitenden Angestellten. Für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen haften wir in diesem Falle nur dann nicht, wenn den Erfüllungsgehilfen leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Gegenüber Kaufleuten haften wir für Schäden, die auf einem Mangel der gelieferten oder auf einer mangelhaften Reparatur beruhen, soweit sie an der gelieferten oder reparierten Ware unmittelbar entstanden sind. Für sonstige Schäden, insbesondere für Personen- und für Vermögensschäden haften wir gegenüber diesem Personenkreis nur insoweit, als Deckung durch eine Versicherung besteht.
3. Unsere Haftung für Schäden jeder Art, die darauf beruhen, dass unser Kunde Mängelrügen nicht oder nicht rechtzeitig erhoben hat, ist ausgeschlossen.
4. Aus offensichtlichen Irrtümern kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.
5. Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens 6 Monate nach Lieferung der Ware oder Erbringung der sonstigen Vertragsleistungen, sofern der Kunde Kaufmann ist.
X. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Datenverarbeitung
1. Die gesamte Vertragsbeziehung unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme der Regelungen des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der Vertragspartner ist D-74869 Schwarzach.
3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie aus den sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Kunden und uns ist ebenfalls D-74869 Schwarzach, sofern der Kunde Kaufmann ist. Wenn unser Kunde nicht Kaufmann ist, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
4. Wir weisen darauf hin, dass wir die Kundendaten für die Vertragsabwicklung elektronisch speichern und verarbeiten.